INFORMATIONEN ZUM SCHULBETRIEB

ABSENZEN

  1. Als Entschuldigungsgründe für Absenzen gelten insbesondere:
    1. Krankheit oder Unfall
    2. Todesfall in der Familie
    3. Erfüllung gesetzlicher Pflichten
    4. auswärtige Arbeit, wenn zufolge der Entfernung des Arbeitsorts der Schulbesuch nicht zugemutet werden kann, jedoch höchstens während zwei Schultagen pro Semester.
  2. Arbeitsbelastung im Betrieb ist kein Grund für eine Schulabsenz.
  3. Berufslernende haben sich mittels Absenz-Formular innerhalb von zwei Schulwochen zu entschuldigen. Das Formular muss durch den gesetzlichen Vertreter und Berufsbildner*in unterschrieben werden. Das unterzeichnete Formular ist der Klassenlehrperson unaufgefordert vorzulegen. Bei amtlichen Aufgeboten reicht das Vorzeigen des Aufgebots.
  4. Wird die Entschuldigung nicht innert der nächsten zwei Schulwochen vorgelegt, gilt die Absenz als unentschuldigt und zieht eine Busse nach sich. Verspätet eingereichte Entschuldigungen werden nicht angenommen, sie gelten als unentschuldigt.
  5. Wer aus gesundheitlichen Gründen den Sportunterricht nicht aktiv besuchen kann, hat sich mit einem unterzeichneten Absenz-Formular bei der Klassenlehrperson zu entschuldigen.
  6. Fehlt ein Berufslernender mehr als zwei Mal nacheinander im Sportunterricht, so muss der Klassenlehrperson zusätzlich ein Arztzeugnis vorgelegt werden. Ansonsten gelten die weiteren Sport-Absenzen als unentschuldigt und ziehen eine Busse nach sich.
  7. Entschuldigte und unentschuldigte Absenzen werden ins Semesterzeugnis eingetragen. Ausnahmen bilden amtliche Aufgebote, diese sind nicht zeugnisrelevant.

URLAUBSGESUCH

  1. Berufslernende können höchstens während zwei Schultagen pro Schuljahr vom Unterricht für private Anlässe beurlaubt werden.
  2. Der Urlaub muss mittels Absenz-Formular spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Datum beim Klassenlehrer beantragt werden. Die Klassenlehrperson prüft die Einhaltung der formellen Bedingungen und gibt den Entscheid dem Berufslernenden unverzüglich bekannt.

VERSPÄTETES EINTREFFEN

  1. Erscheint ein Berufslernender zu spät zum Unterricht, wird dies vermerkt. Beim dritten verspäteten Eintreffen pro Semester wird eine Busse von Fr. 20.- ausgestellt.
  2. Im Wiederholungsfall können die Massnahmen verschärft werden.

DISZIPLINARMASSNAHMEN

Nach einer ersten Verwarnung können Bussen zwischen CHF 10.- und CHF 100.- ausgesprochen werden. Die Schulleitung kann in schwerwiegenden Fällen und nach schriftlicher Verwarnung einen befristeten Schulverweis erteilen oder einen Schulausschluss beantragen. 

 

VERWENDUNG VON BUSSGELDERN

Am BWZ werden die Bussengelder im Sinne der Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung VBW für folgende Möglichkeiten eingesetzt:

  1. Veranstaltungen für Berufslernenden
  2. Exkursionen
  3. Unterstützung von gemeinnützigen Zwecken mit Bezug zum BWZ
  4. Gesundheits- und Kulturförderung von Berufslernenden
  5. Krisenintervention bei Berufslernenden
  6. Belohnung von ausserordentlichen schulischen Leistungen von Berufslernenden
  7. Beteiligung von internen oder externen Infrastrukturprojekten im Interesse der Berufslernenden

SCHULREGELN

NOTEN

Für jedes Semester wird ein Zeugnis ausgestellt, eine Zeugnisnote setzt sich aus mindestens drei Einzelnoten zusammen.

Lernende haben über das Schulnetz-App in ihre aktuellen Semester-Noten und Zeugnisse jederzeit Einblick.

DATENSCHUTZRICHTLINIE

Das BWZ Brugg schützt Ihre personenbezogenen Daten gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschliesslich für den Schulbetrieb, die Organisation des Unterrichts und die Bereitstellung digitaler Ressourcen.

 

  • Fotos und Videos: Veröffentlichungen erfolgen nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Permanente Videoüberwachung findet nicht statt.
  • Lernplattformen: Dienste wie Elektro- oder ABU-Kompass, Brian App und andere nutzen Microsoft 365 für eine sichere Anmeldung. Es werden nur notwendige Daten wie Name, E-Mail und Klassenzugehörigkeit übermittelt.
  • Datenablage: Unterrichts- und Lernmaterialien werden zentral in Microsoft Teams gespeichert. Persönliche Daten sind in OneDrive hinterlegt, das durch Passwortrichtlinien und Zugriffsbeschränkungen geschützt ist.
  • Ausbildungsbezogene Daten: Diese sind im extern gehosteten Verwaltungsprogramm sicher gespeichert.
  • Keine Weitergabe an Dritte: Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben.
     

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.